Wintersemester unter Corona-Vorzeichen

Die Universität Freiburg hat ihre Hygieneordnung aktualisiert und einen Stufenplan beschlossen

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Foto: Sandra Meyndt

Freiburg, 22.10.2020

Die Landesregierung hat am 17. Oktober 2020 für ganz Baden-Württemberg die höchste Corona-Warnstufe ausgerufen. Nachdem die Universität Freiburg im ersten Schritt die erweiterte Maskenpflicht eingeführt hat, ist nun der zweite Schritt getan: Sie hat ihre Hygieneordnung aktualisiert und einen eigenen Stufenplan beschlossen, um auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können.

„Oberstes Ziel ist, die Gesundheit aller Mitglieder unserer Universität bestmöglich zu schützen und unseren Beitrag dafür zu leisten, das Infektionsgeschehen einzudämmen“, betont Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein. „Aufgrund des derzeit nicht absehbaren Infektionsgeschehens kann für den gesamten Studienbetrieb nur der Grundsatz gelten: Wir setzen primär auf digitale Lehre, wollen aber auch die Möglichkeiten für Präsenz- und Hybridlehre erhalten, solange wir es verantworten können.“

Die Universität Freiburg befindet sich dem Plan zufolge– zugrunde gelegt wird das Infektionsgeschehen in der Stadt und den umliegenden Landkreisen – derzeit in der Stufe 4. Demnach können Präsenzformate mit bis zu 100 Personen weiterhin stattfinden, sofern die Voraussetzungen gemäß der universitären Hygieneordnung erfüllt sind: Die Abstands-, Hygiene- und Maskenregelungen gelten dabei ebenso wie die Pflicht zur Datenerhebung, die Vorgaben zum Lüften und Reinigen der Räume sowie die Einhaltung des Zutritts- und Teilnahmeverbots bei typischen Symptomen oder Kontakt zu Infizierten (siehe Informationskasten).

Rechtzeitig umsteigen

Es ist jedoch möglich, dass schon in kurzer Zeit die Stufe 5 erreicht wird. Dann würde, wie schon im Sommersemester, der Präsenzstudienbetrieb ausgesetzt werden und die Umstellung auf Fernlehre erfolgen. „Wir alle hatten gehofft und hoffen darauf, zumindest für unsere Erst- und Zweitsemester im Wintersemester 2020/21 Veranstaltungen in Präsenz, gegebenenfalls in hybriden Formaten, zumindest für die ersten Wochen zu ermöglichen“, sagt Krieglstein. „Zugleich möchten wir aber alle Lehrenden ermutigen, rechtzeitig auf digitale Formate umzusteigen. Wir wollen und müssen die Studierbarkeit unserer Studiengänge gewährleisten und zugleich unseren Studierenden die besten Lern- und Studienbedingungen bieten, die gegenwärtig möglich sind.“

Die Universität Freiburg wird weiterhin auf ihrer Corona-Website die Informationen zu neuen Entwicklungen schnellstmöglich aktualisieren und die Liste der Antworten auf die dringendsten Fragen fortführen. „Das kommende Wintersemester wird uns allen erneut viel abverlangen“, bilanziert die Rektorin. „Ich bin jedoch überzeugt: Wir werden als Universitätsgemeinschaft auch diese Herausforderung meistern.“

Nicolas Scherger

 

Die wichtigsten Hygienemaßnahmen im Überblick

Abstand: Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten; das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung führt grundsätzlich nicht zu einer Aussetzung des Mindestabstandsgebots und anderer Hygieneregeln.

Hygiene: Regelmäßiges, gründliches Händewaschen; Husten und Niesen in die Armbeuge.

Alltagsmaske: Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Lüften: Regelmäßiges Lüften, auch in der kalten Jahreszeit.

Regelungen zur Raumnutzung: Festlegung der maximalen Belegung unter Einhaltung der Abstandsregel und konsequente Einhaltung der Belegung.

Veranstaltungen Dritter: Nutzung der Hochschulgebäude nur noch zu Zwecken der Hochschule, keine Veranstaltungen Dritter.

Zutritts- und Teilnahmeverbot: für Personen,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
- keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Zutritt universitätsfremder Personen: Beschränkung des Zutritts universitätsfremder Personen auf das notwendige Minimum.

Datenerhebung zur Nachverfolgung: Erfassung von Kontaktdaten für die schnelle Erkennung und Eingrenzung von Infektionsketten.

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